Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schmiede- und Blockbaukurse

Buchung

Die rechtsverbindliche Buchung ist erst wirksam, wenn der Teilnehmer die Anmeldung schriftlich bestätigt (Brief, Mail, Fax) und der Veranstalter die Buchung seinerseits bestätigt.

Bezahlung

Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25 % des gesamten Veranstaltungspreises innerhalb 7 Tage fällig. Der Restbetrag (75 %) des Veranstaltungspreises ist unaufgefordert, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn per Banküberweisung zu entrichten.

Der Veranstalter kann die Durchführung der Leistung endgültig verweigern, wenn der Teilnehmer seiner Zahlungspflicht innerhalb der o.g. Fristen nicht nachkommt. Eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt in diesem Falle nicht. Weiterer Schadenersatzanspruch bleibt vorbehalten. Bei Zahlung der Gesamtsumme des Reisepreises innerhalb 7 Tage nach Buchung gewähren wir 3 % Skonto!

Leistung

Inhalte

Dem Veranstalter obliegt es, die in der Beschreibung ausgewiesenen Inhalte individuell zu ändern. Notwendige Änderungen oder Anpassungen der Leistung bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der wesentliche Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt bleibt.

Sprache

Der Kurse werden in deutscher und / oder englischer Sprache gehalten.

Unterbringung

Die Unterbringung der Gäste erfolgt in einer Blockhütte (kein fließendes Wasser). Eine Einzelunterkunft ist nicht möglich, auch eine Unterbringung von nur gleichgeschlechtlichen Teilnehmern kann nicht gewährleistet werden. Zusätzliche von Teilnehmer gewünschte Leistungen (wie Transfer- / Transportleistungen, gesonderte Materialien etc.) werden extra in Rechnung gestellt.

Versicherung

In unseren Preisen sind keine Versicherungen enthalten. So obliegt es den Teilnehmern, die empfohlenen Versicherungen (Reiserücktritts-, Auslandskranken-, Unfallversicherung) im eigenen Interesse selbst abzuschließen.

Rücktritt durch den Veranstalter

Mindestanzahl Teilnehmer

Dem Veranstalter steht das Recht frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die in der Beschreibung ausgewiesene Mindesteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall erhält der Teilnehmer spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Mitteilung und es werden die bereits geleisteten Zahlungen des Veranstaltungspreises zurückerstattet. Durch eine Anpassung des veranschlagten Preises, verbunden mit einer von uns gesondert verschickten Information, ist unter Umständen die Durchführung der Veranstaltung auch in o.g. Falle nach Absprache möglich.

Höhere Gewalt

Beim Eintreten von elementaren Schäden an Gebäuden, Inventar, etc. z. B. durch höhere Gewalt, welche zur Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung führen, hat der Veranstalter das Recht, die gebuchte Veranstaltung abzusagen. In oben genanntem Falle wird der bereits geleistete Veranstaltungspreis in vollem Maße zurückerstattet und /oder ein Ersatztermin angeboten. Weiterer Schadensersatz wird insoweit ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung des Kursablaufes durch Vorkommnisse höherer Gewalt, z.B. Stromausfälle, Ausfälle oder Beschädigungen von zur Durchführung der Kurse notwendigen Einrichtungen, berechtigt den Veranstalter zur Änderung des Kursablaufs. Können dadurch maßgebliche Kursbestandteile nicht durchgeführt werden, kann, je nach Art und Umfang der verminderten Leistungen, ein Teil des Veranstaltungspreises zurückerstattet werden. Dabei liegt nur der gezahlte Veranstaltungspreis zugrunde. Weiterer Schadensersatz wird insoweit ausgeschlossen.

Krankheit Kursleiter

Wenn durch Krankheit des Kursleiters eine Veranstaltung nicht stattfinden kann, hat der Veranstalter das Recht, diese fristlos abzusagen. Dem Teilnehmer wird ein Ersatztermin angeboten. Der bereits geleistete Veranstaltungspreis wird dem Teilnehmer zurückerstattet. Weiterer Schadenersatz wird insoweit ausgeschlossen.

Ausschluss eines Teilnehmers

Bei grob fahrlässigem Verhalten des Teilnehmers, sowie bei mutwilligem und grob fahrlässigem Schaden an Mensch, Natur und/ oder Einrichtung, sowie bei Diebstahl, Alkohol- und Drogenmissbrauch kann der Veranstalter den Teilnehmer aus der Veranstaltung ausschließen. Für entstandene Schäden durch o.g. Verhalten haftet der entsprechende Teilnehmer. Eine Rückerstattung des Veranstaltungspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

Rücktritt und Umbuchung durch den Teilnehmer

Eine Umbuchung einer gebuchten Veranstaltung ist nur verbunden mit einer Stornierung und einer Neubuchung möglich. Die bereits geleistete Anzahlung kann nicht zurückerstattet werden. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Im Falle einer Vertragsübertragung haftet die Person, welche die Veranstaltung gebucht hat, sowie der Ersatzteilnehmer.

– bei Rücktritt bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin/Veranstaltungsbeginn kann die bereits geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet werden – bei Rücktritt von 89 bis 60 Tagen vor dem Veranstaltungstermin/ Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer 60 % des gebuchten Veranstaltungspreises zu zahlen. – bei Rücktritt von 59 bis 31 Tagen vor dem Veranstaltungstermin/ Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer 80 % des gebuchten Veranstaltungspreises zu zahlen. – bei Rücktritt von 30 Tagen und weniger vor dem Veranstaltungstermin/Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer 100 % des gebuchten Veranstaltungspreises zu zahlen.

Anreise/ Gepäck

Die Anreise obliegt dem Teilnehmer selbst und ist nicht Bestandteil der gebuchten Veranstaltung.

Tipp: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Gepäck beim Umsteigen z.B. in Stockholm automatisch weitergeleitet wird. Möglicherweise müssen Sie er sonst dort erneut einchecken. Für Gepäckverlust während der Hinreise zum Veranstaltungsort, der Rückreise und während des gebuchten Aufenthaltes übernehmen wir keinerlei Ersatzleistungen. Der Teilnehmer hat sich über die länderspezifischen Einreise- und sonstigen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.

Vorsichtsmaßnahmen / Gefahren

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer auf eigenes Risiko handelt! Ohne vorherige Unterweisung und der Unterzeichnung eines Protokolls zu den Nutzungsbedingungen und der Zustimmung durch den Kursleiter dürfen weder Räume betreten, noch Werkzeuge und / oder Maschinen benutzt werden. Maschinennutzung darf nur nach gesonderter Genehmigung durch den Kursleiter in Anspruch genommen werden. Ein Umgang mit Maschinen, gefährlichen Stoffen etc. obliegt nach Einweisung in vollem Umfang der Verantwortung eines jeden Teilnehmers. Dieser sollte körperlich und geistig imstande sein, o.g. nach Einweisung/ Belehrung fach- und sachgerecht zu benutzen. Die bereitgestellten Sicherheitseinrichtungen und Hilfsmittel sind anzuwenden und den Anweisungen des Kursleiters bzw. von diesem beauftragten Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Für Zuwiderhandlungen, Unfälle, Verletzungen an der eigenen Person oder an anderen Teilnehmern oder anderen Schäden haftet ausschließlich der Teilnehmer, welche diese verursacht hat.

Teilnehmer haben die Hinweispflicht, den Kursleiter bzw. von diesem beauftragten Erfüllungsgehilfen bzw. zunächst auch andere Teilnehmer auf Fehlverhalten hinzuweisen, sowie Diebstahl, Zerstörung von Werkzeugen, Maschinen, Ausrüstung und den Gebäuden selbst, dem Kursleiter bzw. von diesem beauftragten Erfüllungsgehilfen mitzuteilen. Dies gilt neben der Werkstatt auch für die Nebengebäude, sowie dem Blockhaus, welches als Unterkunft dient, dem Haupthaus inkl. der jeweiligen Einrichtung. Beim Umgang mit Feuer bestätigt der Teilnehmer, dass er auf eigenes Risiko handelt, alle gegebenen Vorschriften einhält und für Schaden diesbezüglich in vollem Maße aufzukommen hat (z.B.Wiederbeschaffung und Schadensersatz bei Ausfall).

Vom Teilnehmer unternommene Outdoor-Aktivitäten (Ski-, Schneeschuh-, ggf. Hundeschlitten-, Schneemobiltouren, Eisangeln etc.) obliegen ebenfalls dem vollen Risiko des Teilnehmers. Den Anweisungen des Kurs- / Tourenleiters ist Folge zu leisten. Nichteinhaltung kann einen Ausschluss zur Teilnahme an der Veranstaltung zur Folge haben. Teilnehmer sollten zu o.g. Aktivitäten körperlich und geistig imstande sein. Über gesundheitliche Probleme bzw. Besonderheiten etc. eines Teilnehmers ist der Kurs- / Tourenleiter im Voraus zu informieren! Die Nutzung von Einrichtungen wie Sauna, Grill-Kota etc. sowie Unfälle welche auf dem Grundstück und während des Aufenthaltes möglicherweise geschehen könnten, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von jeglicher Haftung, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Eventuelle Essgewohnheiten/ Unverträglichkeiten etc., welche den Ablauf und die Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, sind dem Kursleiter mitzuteilen!

Während des gesamten Kursbetriebs besteht striktes Alkoholverbot! Drogenkonsum ist während der gesamten Veranstaltung untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Sonstiges

Der Teilnehmer erklärt sich bei Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Kursbetrieb stehen, damit einverstanden, in einem bestimmten Umfang bei den zu verrichtenden Tätigkeiten, seine Mithilfe anzubieten. (z.B. Aufräumen des Arbeitsplatzes, etc.)

Gerichtsstand und Rechtsanwendung

Es gilt schwedisches Recht. Als Gerichtsstand, wird Luleå / Norrbotten vereinbart.

Stand: August 2022